VOGELSCHE GUTSVERWALTUNG e.K.
Holding


|Allgemeine Geschäftsbedingungen


VOGELSCHE GUTSVERWALTUNG e. K.

  1. Alle      Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen im Auftrag Dritter. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung      bleiben vorbehalten.
  2. Der Makler ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte  Mitteilungen weiter,
    für deren Richtigkeit er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet.     Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen.
  3. Unsere      Angebote und Mitteilungen sind vertraulich und ausschließlich für den      Auftraggeber bestimmt.       Sie dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte      weitergegeben werden. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und kommt der      Dritte hierdurch zu einem Vertragsabschluss, so schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
  4. Hat      der Auftraggeber von der durch uns nachgewiesenen Gelegenheit zum  Abschluss eines Vertrages bereits Kenntnis, so muss er uns dies   unverzüglich schriftlich mitteilen.
  5. Der      Auftraggeber gibt uns unverzüglich die erfolgreichen Unterlagen (z. B.      Pläne, Mietverträge, Versicherungsunterlagen) und Informationen über die      vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände       (z. B. Aufgabe der Kauf- bzw. Verkaufsabsicht, Änderung der Kondition), die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren.
  6. Der      Auftraggeber hat die Obliegenheit, vor Abschluss des in Aussicht genommenen Vertrages bei uns rückzufragen, ob wir den Vertragsabschluss      nachgewiesen oder vermittelt haben. Verletzt er diese       Pflicht, so kann er uns nicht entgegenhalten, er habe von unserer Maklertätigkeit nicht rechtzeitig       Kenntnis gehabt.
  7. Wir      können auch jederzeit für den anderen Vertragspartner tätig werden.
  8. Mit      dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung      zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages entsteht unsere      Provisionsforderung in ortsüblicher Höhe. Dies gilt auch, wenn der Vertrag      erst nach Ende des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit      zustande kommt. Die Provision ist zuzüglich der MwSt. in der jeweils      geltenden gesetzlichen Höhe sofort fällig,       auch ohne weiteres Anfordern. Die Provision errechnet sich aus dem      Gesamtkaufpreis einschließlich Nebenleistungen, auch wenn sie einem      Dritten zugutekommen, im Falle eines Mietvertrages aus der Monatsmiete;      maßgeblich ist jeweils der Bruttobetrag.
  9. Kommt      an Stelle des beabsichtigten Geschäftes ein Anderes mit dem gleichen      wirtschaft-      lichen Ergebnis zustande, wird die Maklerprovision gleichfalls gemäß      Ziffer 8 fällig.
  10. Bei      allen direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist der Auftraggeber      verpflichtet, auf uns ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftraggeber ist      verpflichtet, uns vom Zustande-      kommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und uns nach      Aufforderung eine Abschrift des Kaufvertrages, Versteigerungsprotokolls,      usw. zur Einsicht vorzulegen. Für Verträge, die später als ein       Jahr nach Ende des Maklervertrages zustande kommen, gilt dies nur, wenn      der Makler ein berechtigtes Interesse geltend macht.
  11. Die      Unwirksamkeit oder teilweise Unwirksamkeit einzelner vertraglicher      Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.
  12. Vertragsänderungen      bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die      Aufhebung       dieser Schriftformklausel.
  13. Erfüllungsort      für die beiderseitigen Pflichten ist unser Sitz. Gerichtsstand für alle  Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist unser Sitz,      wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland allgemeinen   Gerichtsstand hat.